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16.03.2020

Burgerversammlung vom 3. April 2020 abgesagt!

Die ordentliche Burgerversammlung vom 3. April 2020 wird nicht durchgeführt. Stattdessen findet am 17. Mai 2020 eine Urnenabstimmung statt.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden rechtzeitig über das weitere Vorgehen informiert.

Danke für Ihr Verständnis.
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UPDATE:
Ankündigung:
Urnenabstimmung über die Geschäfte der Burgerversammlung am 17. Mai 2020

Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglicht die ordentliche Durchführung der Burgerversammlung vom 3. April 2020. Gemäss Art. 52 GG ordnet der Rat in solchen Fällen die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an.

Gestützt auf diese Bestimmung hat der Burgerrat beschlossen, über folgende Geschäfte der Burgerversammlung an der Urne abstimmen zu lassen:

1. Jahresrechnung 2019 und Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019
2. Budget für das Rechnungsjahr 2020
3. Erteilung eines Burgerrechts gemäss Gutachten und Antrag

Um persönliche Kontakte zwischen Stimmberechtigten und Stimmbüromitgliedern zu vermeiden, ist die persönliche Stimmabgabe an der Urne ausnahmsweise nicht möglich.

Die Stimmzettel sowie die Abstimmungsunterlagen erhalten die Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Fehlende Jahresberichte können beim Ratsschreiber Karl Felber unter 055 280 31 68 bestellen werden.


Uznach, 26. März 2020 Burgerrat Uznach



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