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Ersatzwahl für die restliche Amtsdauer bis Ende 2024

Datum:22.10.2023

Aufgrund des Rücktritts des Präsidenten Marc Egli per Ende 2023 hat der Burgerrat den Termin für die Ersatzwahl festgelegt. Diese finden am Sonntag, 22. Oktober 2023 statt.

Für die restliche Amtsdauer bis Ende 2024 ist neu zu wählen:
- Präsident:in des Burgerrates

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Abstimmungen und Wahlen sGS 125.3 (WAG).

Einreichen von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge gemäss Art. 24 ff. WAG müssen der Burgerkorporation Uznach, Niederwiesstrasse 2, 8730 Uznach, bis spätestens Mittwoch, 16. August 2023, schriftlich vorliegen. Den Wahlvorschlägen sind die Zustimmungserklärungen der Vorgeschlagenen beizulegen. Entsprechende Formulare können beim Ratsschreiber bezogen werden.

Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande (Art. 45 WAG), findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 19. November 2023, statt. Wahlvorschläge müssen der Burgerkorporation Uznach, Niederwiesstrasse 2, 8730 Uznach, in diesem Fall bis spätestens Dienstag, 31. Oktober 2023, schriftlich vorliegen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Uznach, im Mai 2023 Burgerrat Uznach



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